Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Iris Foto Schweiz
Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Iris Foto Schweiz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, insbesondere für Iris-Shootings und Drucke, die auch auf Rechnung kaufbar sind.
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Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Bestellung von Iris Foto Schweiz durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung durch den Kunden.
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Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Iris Foto Schweiz.
Leistungen von Iris Foto Schweiz, Rechte und Pflichten des Kunden:
Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen von Iris Foto Schweiz.
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Iris Foto Schweiz ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
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Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von Iris Foto Schweiz gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.
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Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.
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Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum von Iris Foto Schweiz. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial. Im Umfang der Leistung eines Iris Shootings ist eine kleine digitale Datei, in Grösse von 720px x 1280px, inklusive.
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Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln. Die Bilder dürfen vom Kunden weder verändert noch bearbeitet werden. Es dürfen keine s.g. Filter auf den Bildern verwendet werden (z. B. Instagramfilter).
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Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
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Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind, insbesondere bei Iris Shootings beim Kunden vor Ort.
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Kommt der Kunde der Verpflichtung nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als 24 Stunden vor dem Termin, wird der gesamte Betrag des Shootings in Rechnung gestellt.
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Iris Foto Schweiz darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form. Bei Iris Shootings im Studio werden die Bilder als Referenz genommen, wenn der Kunde sein Einverständnis in Form einer Unterschrift gibt.
Nutzungsrechte:
Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Full Resolution Bildes eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
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Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, Iris Foto Schweiz eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.
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Iris Foto Schweiz kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehaltlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.
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Exklusivrechte und Sperrfristen zugunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
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Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Iris Foto Schweiz gestattet.
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Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
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Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.
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Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch Iris Foto Schweiz für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte sorgt Iris Foto Schweiz dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.
Honorar:
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern Iris Foto Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist) geschuldet und zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungstellung. Bei Iris-Shootings wird der Shooting Betrag zur Terminfixierung fällig.
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Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
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Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (Dies gilt für Bearbeitung der "Clashs") gesondert in Rechnung gestellt, oder bei Wunsch am Shooting, direkt abgerechnet.
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Das Honorar (gemäß Ziffer 23) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
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Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Rechnung werden Mahngebühren in Höhe von CHF 20.- fällig. Diese wiederholt sich bei erneuten Mahnungen.
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Das Shooting findet im jeweiligen Studio statt und der Termin ist online buchbar. Das Erlebnis muss direkt vor Ort bezahlt werden.
Bestellung und Bezahlung:
Gutscheine können ausschliesslich online über die Website von Iris Foto Schweiz, oder direkt in einem der Studios bestellt werden.
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Nach der Bestellung wird eine Rechnung erstellt, die innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungstellung zu bezahlen ist.
Einlösung der Gutscheine:
Die Gutscheine sind ausschliesslich für Iris Shootings bei Iris Foto Schweiz einlösbar und haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum.
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Der Gutschein muss bei der Terminbuchung oder spätestens vor Ort im Studio vorgelegt werden.
Stornierung und Stornogebühren:
Gutscheine können innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung storniert werden.
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Für jede Stornierung eines Gutscheins wird eine Gebühr von CHF 50.- erhoben.
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Nach Ablauf der 14-tägigen Stornierungsfrist ist eine Rückgabe des Gutscheins nicht mehr möglich.
Haftung:
Iris Foto Schweiz haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die unbefugte Nutzung von Gutscheinen.
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Der Gutschein ist übertragbar, aber eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen:
Mit der Bestellung eines Gutscheins akzeptiert der Kunde diese AGB in vollem Umfang.
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Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung von Iris Foto Schweiz.
Gerichtsstand und anwendbares Recht 31. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz von Iris Foto Schweiz, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt.